Polizistin/Polizist: Ausbildung
Grundausbildung
Nach bestandenem Auswahlverfahren beginnt die erste Ausbildungsphase an der Interkantonalen Polizeischule und im Korps der Zuger Polizei.
Erste Ausbildungsphase
Einführung
Die Auszubildenden beginnen die Grundausbildung im Korps. Während der fünftägigen Einführung werden sie materiell ausgerüstet, uniformiert und erhalten erste Eindrücke vom neuen Arbeitgeber.
Basisausbildung
Im Rahmen der Basisausbildung eignen sich die Anwärterinnen und Anwärter polizeirelevante Grundlagenkenntnisse und Grundfertigkeiten an. Diese bilden die Basis für die Handlungsfähigkeit der Anwärterinnen und Anwärtern auf der Strasse, in der Stage sowie in den nachfolgenden beiden Schulungsabschnitten (Vertiefungs- und Festigungsausbildung).
Stage
Bei der Stage handelt es sich um einen einwöchigen Praxiseinsatz der Auszubildenden im Korps. Die Stage bietet die Möglichkeit, Berufsluft zu schnuppern sowie erste Erfahrungen im Korps zu sammeln.
Vertiefungsausbildung
Die erworbenen Grundlagenkenntnisse und Grundfertigkeiten werden erweitert und vertieft sowie zusätzlich mit konkreten Handlungstrainings verknüpft. Dabei steht das praktische Üben von Handlungssequenzen anhand von Leitfällen im Vordergrund. Die Leitfälle werden den drei Lernfeldern Sicherheit, Verkehr und Kriminalität zugeordnet. Sie bieten die Möglichkeit, über das Beobachten, Üben und Reflektieren polizeilicher Alltagssituationen die gelernte Theorie mit der Praxis zu verknüpfen.
Praktikum
Die Dauer des Praktikums beträgt fünf Wochen und schliesst unmittelbar an die vorausgegangene Korpseinführung an. Das bisher erworbene Wissen und die Kompetenzen sollen nun von den Anwärterinnen und Anwärtern in der Praxis angewandt werden. Erste kleine Handlungsfolgen werden selbständig unter Aufsicht ausgeführt.
Festigungsausbildung
Die im Rahmen der Vertiefungsausbildung erworbenen Kompetenzen können nun in grössere Zusammenhänge gestellt werden. Die Anwärterinnen und Anwärter lernen, situationsgerecht und sicher zu reagieren sowie selbständig und selbstverantwortlich ihren Beitrag zur Grundversorgung zu leisten. Weiter werden sie in die Lage versetzt, ihre Aufgaben im friedlichen und unfriedlichen Ordnungsdienst wahrnehmen zu können.
Vorprüfung
Die erste Ausbildungsphase wird mit der einheitlichen Vorprüfung (PEF) abgeschlossen. Neuerdings haben sich die Anwärterinnen und Anwärter in einem mündlichen Prüfungsteil auch über die Werte, Normen und Einstellungen auszuweisen. Wer diese erfolgreich absolviert hat, kann die zweite Ausbildungsphase im eigenen Korps antreten. Die Prüfung der Einsatzfähigkeit entspricht im Grundsatz der Berufsprüfung im alten einjährigen System.
Zweite Ausbildungsphase
Die zweite Ausbildungsphase dient der weiteren praktischen Vertiefung des angeeigneten Wissens und Könnens. Dabei werden die angehenden Polizistinnen und Polizisten von Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern sowie Mentorinnen und Mentoren unterstützt. Mit dem Verfassen eines Berichts und einem Expertengespräch anlässlich der Berufsprüfung wird die zweijährige Grundausbildung abgeschlossen.
Lernblock A
Zu Beginn des Praxisjahrs absolvieren die Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung (PiA) ein Einführungsmodul wie auch verschiedene korpsspezifische Schulungsmodule.
Praxisblock 1
Die PiA üben ihre Tätigkeit bei der Bereitschaftspolizei aus. Dabei lernen sie möglichst viele Tätigkeiten kennen. Sie werden von erfahrenen Polizistinnen und Polizisten begleitet (Praxisbegleiterinnen und Praxisbegleitern) und tauschen sich regelmässig aus. Sie haben die Gelegenheit, Praxisaufträge zu absolvieren und ihre Kompetenzen mithilfe eines entsprechenden Rasters einzuschätzen.
Lernblock B
Im Praxisjahr werden verschiedene Instrumente eingesetzt, mittels derer die PiA ihre Kompetenzentwicklung reflektieren. Weiter bearbeiten sie verschiedene Schulungsmodule im Bereich der Sicherheits- und Kriminalpolizei.
Praxisblock 2
Das bisher erworbene Wissen wird nun bei der Bereitschaftspolizei vertieft und die eigene Kompetenzentwicklung wird ebenfalls regelmässig reflektiert.
Praxisblock 3
Die PiA üben ihre Tätigkeit bei der Regionenpolizei aus. Dabei lernen sie möglichst viele Tätigkeiten im Bereich der Gerichtspolizei (z.B. Entgegennahme einer Anzeige) kennen. Sie dürfen Praxisaufträge erledigen und können ihre Kompetenzen mithilfe eines entsprechenden Rasters einschätzen.
Lernblock C
Mit der strukturierten Bearbeitung sind Sie in der Lage, selbständige Praxisfälle zu analysieren und Lösungen abzuleiten. Ferner absolvieren sie weitere interne Schulungsmodule.
Praxisblock 4
Der letzte Praxisblock erfolgt bei der Regionenpolizei. Sie vertiefen ihre eigenen Handlungskompetenzen und bauen die erlangten Erfahrungen aus der Praxis aus. Sie schliessen die geforderten Schriftlichkeiten für die eidg. Berufsprüfung ab.
Lernblock D
Während der letzten Phase ihrer Grundausbildung haben sie die Möglichkeit, externe Partnerorganisationen kennenzulernen. Die Ausbildung wird mit der Eidgenössischen Berufsprüfung abgeschlossen.